Kosten
Hebammen dürfen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen nach der Hebammengebührenverordnung
abrechnen.
Sind Sie gesetzlich versichert entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten- fast
alles wird von der Krankenkasse übernommen...
Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wie z.B. geburtsvorbereitende Akupunktur, Babypflegekurse,
Partnergebühr für den Geburtsvorbereitungskurs (werden manchmal aber
auch erstattet)…
Fragen Sie nach!In schwerwiegenden Einzelfällen (Einzelgeburtsvorbreitung
bei Ihnen zu Hause aufgrund einer Risikoschwangerschaft, die die Teilnahme an
einem Kurs in der Gruppe unmöglich macht, o. Ä.) ist ein ärztliches
Attest nötig.Als Privatpatientin oder wenn Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen
haben, sollten Sie mal einen Blick in Ihre Versicherungspolice werfen, oder mit
Ihrem Berater telefonieren inwieweit Ihre Versicherung ambulante bzw. stationäre
Hebammenleistung, Wegegeld etc. übernimmt.
Grundsätzlich gilt:
Sie haben im Wochenbett Anspruch auf Hebammenhilfe bis zum zehnten Tag nach der
Geburt- bei Problemen auch darüber hinaus (eingeschränkt) bis zur achten
Lebenswoche.
In der Zeit danach bis zum sechsten Lebensmonat sind nur noch vereinzelt Beratungen/
Hausbesuche möglich, die von den Kassen übernommen werden.
( HebGV §2 Abs.1, Anlage C & D )